Als unabhängig tätiger Rentenberater biete ich Ihnen Beratungen rund um alle Renten sowie aller weiteren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der sonstigen Sozialversicherung und des Schwerbehindertenrechts im Bezug einer Rente an.
Rentenberater sind weder Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder einer Versicherungsgesellschaft. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.
Das deutsche Sozialversicherungsrecht ist ein komplexes, in Jahrzehnten gewachsenes Geflecht von Gesetzen, Verfügungen, Rundschreiben und aktueller Rechtsprechung. Als Laie tut man sich hierbei schwer, den Überblick über Leistungen, Änderungen und die eigenen Ansprüche zu behalten.
Auf viele Situationen, die nicht nur mit dem Alter zusammenhängen, haben sich Rentenberater spezialisiert. Unter anderem berate ich Sie bei den Themen Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung oder bei Verlust des Arbeitsplatzes. Die Beratung ist hierbei persönlich, individuell und unabhängig. Als vom Landgericht Stuttgart zugelassener Rentenberater vertrete ich Sie in Ihren Rentenangelegenheiten wie ein Rechtsanwalt. Ich bin darauf spezialisiert, Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Ich beurteile die Rechtslage Ihres Anliegens und werde für Sie vor dem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt.